1.- Definitionen.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Folgendes verstanden:
Reisedienstleistung: Als solche gilt im Sinne von Artikel 151.1.a) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen:
- Personenbeförderung.
- Unterkunft.
- Die Vermietung von Personenkraftwagen.
- Jede andere touristische Dienstleistung, die nicht integraler Bestandteil einer in den drei vorherigen Abschnitten definierten Reisedienstleistung ist.
Kombinierte Reise: Hierbei handelt es sich um eine Reise, bei der mindestens zwei Reisedienstleistungen zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs im Sinne von Artikel 151.1.b) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern kombiniert werden andere ergänzende Gesetze.
Tagesausflüge, Routen, Exkursionen oder Erlebnisse: Bezieht sich auf andere touristische Dienstleistungen als die Beförderung von Reisenden, die Anmietung oder Vermietung von Personenkraftwagen oder Teilen davon oder die nicht Teil einer kombinierten Reise sind.
Programm: Im Falle einer kombinierten Reise ist es die Beschreibung der kombinierten Reise, die alle vom Veranstalter angebotenen touristischen Dienstleistungen sowie die übrigen gemäß Artikel 153 des RDL 1/2007 erforderlichen Informationen umfasst. Im Falle einer anderen touristischen Dienstleistung, die sich von der vorherigen unterscheidet oder nicht Teil der vorherigen ist, handelt es sich um die Beschreibung der Dienstleistung mit Angabe der Aspekte, die im Preis enthalten sind oder nicht.
Die im Programm enthaltenen Informationen sind für den Veranstalter verbindlich, sofern nicht einer der folgenden Umstände zutrifft: (a) Änderungen dieser Informationen wurden dem Reisenden vor Vertragsschluss klar und deutlich schriftlich mitgeteilt und eine solche Möglichkeit wurde ausdrücklich vereinbart Annahmen durch diesen vor diesem Zeitpunkt (b), die nach Vertragsschluss erfolgen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Reisenden.
Pauschalreisevertrag: Die verbindliche Vereinbarung, die den Veranstalter und den Reisenden in Bezug auf die Pauschalreise bindet.
Vertrag über touristische Dienstleistungen: Verbindlicher Vertrag, der den Veranstalter und den Reisenden in Bezug auf diese Produkte bindet.
Veranstalter: Das Unternehmen GALEOTA TOURISM S.L., mit Sitz in Calle Empedrada 12 Bajo F, 29009 Málaga (Spanien) und C.I.C.M.A Nr. 1559.
Embajadores de Málaga ist eine eingetragene Marke von Galeota Tourism SL. Veröffentlichungen können mit dem Namen des Unternehmens oder mit dieser Marke kommuniziert werden.
Reisender: Jede Person, die einen Vertrag abschließt oder aufgrund dessen das Recht hat, zu reisen.
2.- Für den kombinierten Reisevertrag geltender Rechtsrahmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, das den konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen, dem Gesetz 7/1998 vom 13. April, genehmigt , über die Allgemeinen Vertragsbedingungen und das Dekret 114/2023 des Ministeriums für Tourismus und Sport der Junta de Andalucía. sonstige aktuelle Bestimmungen.
3.- Anwendbarer Vertragsrahmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen unter https://embajadoresdemalaga.com/de/nutzungsbedingungen zur Verfügung stehen, werden in alle Verträge über kombinierte Reisen oder andere touristische Dienstleistungen mit Ausnahme dieser einbezogen, die der Veranstalter und der Reisende im Rahmen dieser Vereinbarung abschließen davon und verpflichtet beide Parteien.
4.- Reisevertragsprozess.
Der Veranstalter stellt dem interessierten Reisenden alle gemäß RDL 1/2007 erforderlichen vorvertraglichen Informationen im Zusammenhang mit der Pauschalreise zur Verfügung.
Neben dem Programm stellt der Veranstalter dem Reisenden das Formular mit den standardisierten Informationen zur Verfügung, das unter folgendem Link erscheint: https://embajadoresdemalaga.com/de/impressum
Der Reisende, der das angebotene Programm annimmt, schließt mit dem Veranstalter einen Pauschalreise- oder Tourismusdienstleistungsvertrag ab, der in jedem Fall das Programm, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gegebenenfalls geltenden Sonderbedingungen enthält.
Bei einer kombinierten Reise:
- Sobald die erforderliche Anzahlung geleistet und der Vertrag unterzeichnet wurde, wird der Veranstalter die entsprechenden Schritte unternehmen, um von jedem Anbieter eine Bestätigung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzuholen.
- Für den Fall, dass eine dieser Leistungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht bestätigt werden kann, wird eine andere mit ähnlichen Merkmalen angeboten, gegebenenfalls unter Angabe des neuen Preises, den der Reisende akzeptieren oder ablehnen kann. Lehnt der Reisende die vorgeschlagene Änderung ab, erstattet GALEOTA die bisher eingezahlten Beträge.
- GALEOTA verpflichtet sich, Reisereservierungen 25 Tage vor dem geplanten Abreisedatum zu bestätigen, außer in den Fällen, in denen der Vertrag weniger als 25 Tage im Voraus unterzeichnet wird, oder in Fällen der Änderung einiger der vertraglich vereinbarten Leistungen, in denen die Frist verkürzt wird möglichst kurz sein.
Bei sonstigen touristischen Dienstleistungen wie Tagesausflügen, Routen, Führungen, Erlebnissen oder Ähnlichem:
- Sobald die erforderliche Anzahlung geleistet und der Vertrag unterzeichnet wurde, wird der Veranstalter die entsprechenden Schritte unternehmen, um von jedem Anbieter eine Bestätigung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzuholen. Abhängig von der gebuchten Aktivität erhalten Sie die Bestätigung möglicherweise sofort oder innerhalb von maximal 24 Stunden. Die entsprechende Bestätigungsart ist in der Beschreibung jeder Aktivität angegeben.
- Für den Fall, dass eine dieser Leistungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht bestätigt werden kann, werden andere Termine oder eine andere Leistung mit ähnlichen Merkmalen angeboten, gegebenenfalls unter Angabe des neuen Preises, den der Reisende akzeptieren oder ablehnen kann. Lehnt der Reisende die vorgeschlagene Änderung ab, erstattet GALEOTA die bisher eingezahlten Beträge. Sollte die gewählte Aktivität nicht verfügbar sein, erfolgt keine Entschädigung.
- GALEOTA verpflichtet sich, Reisereservierungen spätestens 48 Tage vor dem geplanten Abreisedatum zu bestätigen, außer in den Fällen, in denen der Vertrag mit kürzerer Vorankündigung unterzeichnet wird, oder in Fällen der Änderung einiger der vertraglich vereinbarten Leistungen, in denen die Frist überschritten wird so kurz wie möglich.
4.1.- Sammlung von Budgets und Anwendungsbedingungen für maßgeschneiderte Reisen.
GALEOTA erhebt eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung eines maßgeschneiderten Reiseplans und Reisebudgets, die das Recht einräumt, das Angebot innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab der ersten Zahlung des genannten Betrags anzufordern und zu erhalten, einheitlich und weder ganz noch teilweise erstattungsfähig .
Der für die gewünschte Reiseroute und das gewünschte Budget berechnete Betrag wird vom Gesamtbetrag der Reise abgezogen, sobald der Kunde den Vertrag endgültig abschließt und bestätigt.
Die teilweise Änderung der in einem Angebot enthaltenen Leistungen gilt nicht als Erstellung eines neuen Angebots, solange sich der Bestimmungsort nicht ändert und/oder es zu einer wesentlichen Änderung der Termine kommt.
Wenn der Kunde schließlich keine Reservierung im Rahmen des Budgets vornimmt oder diese nach erfolgter Buchung storniert, wird der Betrag, der der für dieses Konzept geleisteten Zahlung entspricht, in keinem Fall zurückerstattet.
5.- Abgrenzung der kombinierten Reiseleistungen.
5.1.- Allgemeiner Geltungsbereich.
Die Leistungen, die den Pauschalreisevertrag ausmachen, ergeben sich aus den dem Reisenden mitgeteilten und darin enthaltenen Informationen.
5.2.- Transport.
Der Kunde muss mit der in den bereitgestellten Reiseunterlagen angegebenen Vorankündigung am angegebenen Abreiseort erscheinen.
Bei Reisen mit dem Flugzeug erfolgt die Präsentation am Flughafen bei internationalen Reisen mindestens drei Stunden und bei inländischen Reisen zwei Stunden vor der offiziellen Abflugzeit. In jedem Fall werden die in den Unterlagen aufgeführten spezifischen Empfehlungen strikt befolgt. des Reisepreises bei Vertragsabschluss angegeben. Kann der Reisende die Reise wegen Nichterscheinens nicht rechtzeitig antreten, gilt die Regelung für den Rücktritt des Reisenden nach Reiseantritt. Reservierungen werden mit den vom Reisenden angegebenen Daten vorgenommen. Die Fluggesellschaften behalten sich das Recht vor, dass ein Ticket mit einem Namen, der nicht mit dem Namen im Reisepass übereinstimmt, dazu führen kann, dass einem Reisenden die Beförderung verweigert wird.
Sobald die Reservierung vorgenommen wurde, führt ein Fehler im Namen oder ein unvollständiger Name dazu, dass eine neue Reservierung vorgenommen wird, mit der Möglichkeit, dass auf denselben Flügen keine Sitzplätze mehr vergeben werden oder sich der ursprüngliche Preis ändert.
Verluste oder Schäden an Handgepäck oder anderen Gegenständen, die der Reisende mit sich führt und in seiner Obhut verwahrt, gehen ausschließlich auf sein Risiko und seine Kosten.
Unter einer Direktflugreise wird immer eine Reise verstanden, deren Dokumentation ein einzelner Flugschein ist, unabhängig davon, ob der Flug einen technischen Zwischenstopp einlegt.
5.3.- Unterkunft.
5.3.1.- Allgemeines.
Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel angebotenen Dienstleistungen werden durch die offizielle Touristenkategorie, sofern vorhanden, bestimmt, die von der zuständigen Stelle Ihres Landes zugewiesen wird. Bei den Ländern, in denen es eine offizielle Klassifizierung von Hotelbetrieben oder sonstigen Beherbergungsbetrieben gibt, umfasst der Vertrag (Programm) die im jeweiligen Land erteilte touristische Klassifizierung. In den Fällen, in denen es keine offizielle Klassifizierung gibt, ist die im Programm angegebene Kategorie lediglich die von GALEOTA angegebene Richtkategorie.
Drei- oder Vierbettzimmer oder Hütten sind im Allgemeinen Doppelzimmer, zu denen ein oder zwei zusätzliche Betten hinzugefügt werden können, bei denen es sich in der Regel um ein Schlafsofa oder ein Klappbett handelt, außer in bestimmten Unterkünften, in denen zwei größere Betten anstelle von Zusatzbetten verwendet werden.
Die üblichen Check-in- und Check-out-Zeiten in Hotels hängen von der ersten und letzten Dienstleistung ab, die der Benutzer in Anspruch nehmen wird. Der Zimmerbelegungsplan richtet sich nach den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften. Die Zimmer können grundsätzlich ab 14:00 Uhr am Anreisetag genutzt werden und sind am Abreisetag, unabhängig von der Tageszeit, bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. die geplante Ankunft im Hotel oder der Zeitpunkt, zu dem die Weiterreise geplant ist.
Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht die ständige Begleitung eines Reiseführers umfasst und wenn der Nutzer plant, an anderen als den genannten Daten oder Zeiten im reservierten Hotel oder Apartment anzukommen, ist es zur Vermeidung von Problemen und Fehlinterpretationen ratsam, dies zu kommunizieren mit der möglichen Vorankündigung eines solchen Umstandes an den Veranstalter bzw. direkt an das Hotel bzw. die Apartments. Ebenso muss sich der Nutzer bei der Reservierung mit dem Veranstalter über die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren in Verbindung setzen, da diese in Hotels und Apartments grundsätzlich nicht gestattet sind. Für den Fall, dass die Aufnahme von Tieren bestätigt wurde und Sie beabsichtigen, mit ihnen zu reisen, muss dieser Umstand im Vertrag angegeben werden.
Die Beherbergungsleistung setzt voraus, dass das Zimmer in der entsprechenden Nacht verfügbar ist, und zwar unabhängig davon, ob die Check-in-Zeit aufgrund reisespezifischer Umstände später als ursprünglich geplant erfolgt.
5.3.2.- Zusatzleistungen.
Wenn Benutzer zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Zimmer mit Meerblick usw.) wünschen, die vom Veranstalter nicht definitiv bestätigt werden können, kann der Benutzer sich dafür entscheiden, endgültig von der gewünschten zusätzlichen Dienstleistung zurückzutreten oder seine Anfrage aufrechtzuerhalten, bis Ihnen diese Dienstleistungen endgültig zur Verfügung gestellt werden können . Für den Fall, dass die Parteien eine vorherige Zahlung des Preises für die letztlich nicht erbrachten Zusatzleistungen vereinbart haben, wird der gezahlte Betrag vom Veranstalter unverzüglich nach Rücktritt von der Leistung durch den Reisenden bzw. nach Rückkehr von der Reise zurückerstattet, je nachdem, ob der Nutzer sich dafür entschieden hat, von der Erbringung der angeforderten Zusatzleistung zurückzutreten, oder den Antrag aufrechterhalten hat.
5.4.- Diät.
Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet die Halbpension ein kontinentales Frühstück und Abendessen. Generell und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in diesen Mahlzeiten keine Getränke enthalten. Spezielle Diäten (vegetarische oder spezielle Diäten) sind nur dann gewährleistet, wenn sie unter besonderen Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden. Sollte aufgrund einer Verzögerung eine dem vertraglich vereinbarten Unterhalt entsprechende Restaurantleistung entfallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.5.- Besondere wirtschaftliche Bedingungen für Kinder.
Angesichts der Vielfalt der für Kinder geltenden Behandlungen je nach Alter, Leistungsträger und Reisedatum wird empfohlen, sich stets über den Umfang der geltenden Sonderbedingungen zu informieren, über die spezifische und detaillierte Informationen gegeben werden jederzeit im Vertrag bzw. in den ausgehändigten Reiseunterlagen enthalten sein. Im Allgemeinen gelten sie für die Unterbringung, solange das Kind ein Zimmer mit zwei Erwachsenen teilt.
Bei Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland gelten die jeweils rechtzeitig gemachten Angaben sowie die Angaben im Vertrag bzw. in den bei Vertragsabschluss ausgehändigten Reiseunterlagen.
6.- Abgrenzung anderer touristischer Dienstleistungen
An dieser Stelle beziehen wir uns auf alle anderen touristischen Leistungen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise oder einer Reiseleistung sind, wie z. B. Transport, Hotel oder Fahrzeugmiete.
Die in diesen Leistungen enthaltenen Leistungen sind sowohl im Programm als auch im Folgevertrag angegeben.
Diese Dienste können den Zugang zu Einrichtungen umfassen, die eine vorherige Identifizierung erfordern und keinen Wechsel der ausgewählten Person zulassen.
Wenn Sie mit Minderjährigen reisen, müssen Sie sich vorab über die Möglichkeit ihres Zugangs informieren oder ob besondere Bedingungen gelten, damit Sie den Service mit Minderjährigen genießen können.
Wenn Sie den Service mit Haustieren nutzen möchten, müssen Sie dies im Voraus mitteilen, um die Haustierrichtlinie des/der ausgewählten Service(s) zu bestätigen.
Ergänzende dienstleistungen.
Wenn Nutzer Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Verpflegung usw.) wünschen, die vom Veranstalter nicht endgültig bestätigt werden können, kann der Nutzer die gewünschte Zusatzleistung endgültig zurückziehen oder auf die endgültige Bereitstellung dieser Leistungen warten ihm geliehen werden. Für den Fall, dass die Parteien eine vorherige Zahlung des Preises für die letztlich nicht erbrachten Zusatzleistungen vereinbart haben, wird der gezahlte Betrag vom Veranstalter unverzüglich nach Rücktritt von der Leistung durch den Reisenden bzw. nach Rückkehr von der Reise zurückerstattet, je nachdem, ob der Nutzer sich dafür entschieden hat, von der Erbringung der angeforderten Zusatzleistung zurückzutreten, oder den Antrag aufrechterhalten hat.
7.- Condiciones económicas.
7.1.- Der Preis der kombinierten Reise.
Im Reisepreis sind enthalten:
a) Beförderung, wenn diese Dienstleistung im vertraglich vereinbarten Programm enthalten ist, mit der darin angegebenen Beförderungsart, Merkmalen und Kategorie.
b) Unterbringung, wenn diese Leistung im vertraglich vereinbarten Programm enthalten ist, in der Einrichtung und mit dem dort aufgeführten Verpflegungsplan.
c) Indirekte Steuern oder Gebühren – z.B. Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern zutreffend und nicht direkt vom Reisenden zu zahlen.
d) Verwaltungskosten.
e) Alle weiteren Leistungen und Ergänzungen, die im abgeschlossenen Kombireisevertrag ausdrücklich aufgeführt sind.
7.2.- Der Preis für andere touristische Dienstleistungen.
Im Reisepreis sind enthalten:
a) alle Aspekte, die im Leistungsprogramm als solche gekennzeichnet sind
b) Indirekte Steuern oder Gebühren – z.B. Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern zutreffend und nicht direkt vom Reisenden zu zahlen.
c) Verwaltungskosten.
d) Alle anderen Dienstleistungen und Ergänzungen, die im unterzeichneten touristischen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sind.
7.3.- Ausschlüsse.
Der Reisepreis beinhaltet nichts, was nicht ausdrücklich im Reisevertrag oder im unterzeichneten Reisedienstleistungsvertrag enthalten ist.
Bei Reisen in Kombination mit nicht ursprünglich vertraglich vereinbarten Ausflügen oder optionalen Besuchen ist zu beachten, dass diese nicht Bestandteil des Reisevertrages sind. Die Veröffentlichung im Programm dient nur zu Informationszwecken und der Preis wird mit der Angabe „Schätzung“ angegeben. Daher kann es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am Bestimmungsort zu Kostenschwankungen kommen, die den geschätzten Preis verändern. Diese Ausflüge werden dem Reisenden mit seinen spezifischen Bedingungen und seinem Endpreis unabhängig angeboten und ihre mögliche Durchführung wird erst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses garantiert.
7.4.- Preisüberprüfung.
7.4.1 Bei der kombinierten Reise:
Der Preis der Reise wurde auf der Grundlage von Wechselkursen, Transportkosten, Treibstoffkosten, Gebühren und Steuern usw. berechnet. gültig zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms.
Der nun festgelegte Preis kann sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden, wenn sich Änderungen ergeben in:
a) der Preis der Personenbeförderung, abgeleitet aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen.
b) die Höhe der Steuern oder Gebühren auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Pauschalreise beteiligt sind, einschließlich Touristen-, Lande- und Ein- bzw. Ausschiffungsgebühren, Steuern und Zuschläge in Häfen und Flughäfen, bzw
c) die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Eine solche Überprüfung kann nur mehr als 20 Kalendertage vor Reiseantritt erfolgen. In keinem Fall ist die Überprüfung möglich, wenn der Reisende bereits den gesamten Reisepreis bezahlt hat. Allerdings garantiert und legt GALEOTA das oben Genannte und den Wechselkurs fest, sobald die Reise bestätigt ist, so dass der Preis nach dieser Bestätigung aus diesem Grund nicht geändert wird.
7.4..2 Bei touristischen Dienstleistungen.
Bei Änderungen kann der Preis angepasst werden:
a) der Preis der Personenbeförderung, abgeleitet aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen.
b) die Höhe der Steuern oder Gebühren auf die im Vertrag enthaltenen Leistungen,
c) den Preis der enthaltenen Leistungen wie Eintrittskarten, Zugang usw.
7.5.- Zahlungsart und Rückerstattungen.
7.5.1 Bei kombinierten Reisen:
Mit Unterzeichnung des Vertrages muss der Reisende fünfzig Prozent (50 %) der Summe der Bodenleistungen an den Veranstalter zahlen oder bezahlt haben. Flugtickets müssen zum Zeitpunkt der Reservierung bezahlt werden. Dieses Datum wird von den verschiedenen Fluggesellschaften festgelegt und dem Reisenden bei der Bestätigung der Leistung mitgeteilt. Der Restbetrag richtet sich nach dem Zahlungsplan, der dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurde, außer in den Fällen, in denen der Vertrag mit kürzerer Frist unterzeichnet wird und in denen die Zahlung des Restpreises bei Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt . Transport- und andere Reisedokumente ohne Einhaltung einer Frist. Sollten für die vertraglich vereinbarten Leistungen besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden diese vor Vertragsabschluss der Reise darüber informiert. Leistet der Reisende die im Vertrag festgelegte Restzahlung nicht, fordert der Veranstalter ihn auf, diese innerhalb einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und die festgelegten Rücktrittsregeln anwenden, wobei er verpflichtet ist, GALEOTA alle ihm aus diesem Grund entstandenen Kosten zu erstatten. In jedem Fall werden 10 % des Postens „Bodendienste“ als allgemeine Kosten für die durchgeführte Verwaltung in diese Kosten einbezogen. Alle Rückerstattungen, die aus irgendeinem Grund in Frage kommen, werden immer über die GALEOTA-Filiale, in der die Registrierung vorgenommen wurde, formalisiert. Nach Antritt der Reise hat der Reisende bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme einer der vertraglich vereinbarten Leistungen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
7.5.2 Bei touristischen Leistungen
Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung mit vorheriger Kreditkartengarantie.
Bei Gruppenreservierungen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises der Leistung erforderlich. Bei Anmietung innerhalb von 30 Tagen vor Leistungsbeginn ist die vollständige Bezahlung erforderlich.
Nach erfolgreichem Eingang der Anzahlung buchen wir Ihre Leistungen und stellen eine Bestätigungsrechnung aus. Der Vertrag kommt mit der Rechnungsstellung zustande.
8.- Rechte und Pflichten der Parteien vor Reiseantritt.
8.1.- Vertragsänderung vor Reiseantritt bei kombinierten Reisen.
8.1.1.- Von GALEOTA.
GALEOTA verpflichtet sich, seinen Reisenden alle im Vertrag enthaltenen Leistungen zu den vereinbarten Bedingungen und Merkmalen zur Verfügung zu stellen, kann jedoch vor Reiseantritt diejenigen Änderungen vornehmen, die für den erfolgreichen Abschluss der Reise erforderlich und nicht wesentlich sind.
Sollte GALEOTA jedoch gezwungen sein, wesentliche Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen oder den Preis um mehr als 8 % zu erhöhen, wird GALEOTA den Reisenden unverzüglich über die Programmänderungen und deren Auswirkungen auf den Preis informieren.
Der Reisende muss GALEOTA innerhalb einer Frist von maximal 24 Stunden benachrichtigen, ob er die Änderungen des Programms und des neuen Preises akzeptiert.
Führen die vom Reisenden akzeptierten Änderungen zu einer minderwertigen Reisequalität, hat er Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Reisenden aufgrund der von GALEOTA mitgeteilten Änderungen hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der bisher gelieferten Beträge ohne Vertragsstrafe, und zwar innerhalb einer Frist von maximal vierzehn Kalendertagen ab dem Datum auf welcher Auflösung erfolgt.
Eine einmal abgeschlossene Versicherung ist nicht erstattungsfähig.
8.1.2.- Vom Reisenden.
Wenn der Reisende zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Abreisedatum Änderungen bezüglich der Reiseziele, Transportmittel, Dauer, Kalender, Reiseroute der vertraglich vereinbarten Reise oder einem anderen Punkt im Zusammenhang mit den Dienstleistungen beantragen möchte, kann der Veranstalter diese vornehmen Dieser kann den Ersatz des berechtigten Mehraufwands verlangen, der durch die Änderung entstanden wäre.
Ebenso kann der Reisende seine Reservierung für die kombinierte Reise auf eine dritte Person übertragen, sofern diese alle für die oben genannte Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und dies dem Veranstalter mindestens 7 Kalendertage im Voraus schriftlich mitteilen muss Datum des Reisebeginns. Sowohl die Person, die ihre Reservierung für die Reise überträgt, als auch der Übernehmer haften gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für alle berechtigten Provisionen, Zuschläge oder zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstehen können verursacht haben.
8.2.- Vertragsbeendigung vor Reiseantritt. Bei kombinierten Reisen
8.2.1.- Entscheidung über die Reise durch den Veranstalter.
GALEOTA kann den Vertrag kündigen und dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Kalendertagen ab Mitteilung der Stornierung erstatten, ist jedoch nicht für eine zusätzliche Entschädigung verantwortlich, wenn:
Zu). Die Anzahl der für die kombinierte Reise angemeldeten Personen unterschreitet die im Vertrag festgelegte Mindestanzahl und GALEOTA teilt dem Reisenden die Stornierung innerhalb der folgenden Fristen mit:
- 20 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise (bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen).
- 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise (bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen).
- 48 Stunden vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen.
B). GALEOTA ist aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, den Vertrag auszuführen, und teilt dem Reisenden die Stornierung mit, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
8.2.2.- Reiseentscheidung des Pauschalreisenden.
Der Reisende kann die kombinierte Reise jederzeit vor Beginn stornieren und ist verpflichtet, GALEOTA alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Stornierung entstehen.
In jedem Fall werden 10 % des Postens „Bodendienste“ als allgemeine Kosten für die durchgeführte Verwaltung in diese Kosten einbezogen.
GALEOTA wendet die vorstehende Strafe nicht an, wenn die Lösung auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Zielort oder in der Umgebung zurückzuführen ist, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Passagieren zum Zielort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.
GALEOTA ist verpflichtet, dem Reisenden den entsprechenden Betrag gemäß den vorstehenden Abschnitten innerhalb einer Frist von maximal 14 Kalendertagen ab Mitteilung der Stornierung zu zahlen.
9.1.- Vertragsänderung vor Reiseantritt bei touristischen Dienstleistungen
9.1.1.- Von GALEOTA.
GALEOTA verpflichtet sich, seinen Reisenden alle im Vertrag enthaltenen Leistungen zu den vereinbarten Bedingungen und Merkmalen zu erbringen, kann jedoch vor Beginn der Leistung diejenigen Änderungen vornehmen, die für den guten Zweck der Leistung erforderlich und nicht wesentlich sind. .
Sollte GALEOTA jedoch gezwungen sein, wesentliche Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen oder den Preis um mehr als 8 % zu erhöhen, wird GALEOTA den Reisenden unverzüglich über die Programmänderungen und deren Auswirkungen auf den Preis informieren.
Der Reisende muss GALEOTA innerhalb einer Frist von maximal 24 Stunden benachrichtigen, ob er die Änderungen des Programms und des neuen Preises akzeptiert.
Führen die vom Reisenden akzeptierten Änderungen zu einer minderwertigen Reisequalität, hat er Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Reisenden aufgrund der von GALEOTA mitgeteilten Änderungen hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der bisher gelieferten Beträge ohne Vertragsstrafe, und zwar innerhalb einer Frist von maximal vierzehn Kalendertagen ab dem Datum auf welcher Auflösung erfolgt.
Eine einmal abgeschlossene Versicherung ist nicht erstattungsfähig.
9.1.2.- Für den Reisenden.
Wenn der Reisende zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beginn der Leistung Änderungen in Bezug auf die enthaltenen Leistungen, die Dauer, den Kalender, die Zusatzleistungen oder einen anderen Punkt im Zusammenhang mit den Leistungen beantragen möchte und der Veranstalter diese vornehmen kann, ist der Veranstalter zuständig kann die Zahlung berechtigter zusätzlicher Kosten verlangen, die eine solche Änderung verursacht hätte.
Ebenso kann der Reisende seine Reservierung auf eine dritte Person übertragen, sofern diese alle für die Leistung erforderlichen Bedingungen erfüllt und den Veranstalter mindestens 7 Kalendertage vor Beginn der Leistung schriftlich benachrichtigen muss. Sowohl die Person, die ihre Reservierung für die Reise überträgt, als auch der Übernehmer haften gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für alle berechtigten Provisionen, Zuschläge oder zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstehen können verursacht haben. Bei Dienstleistungen, die eine Identifizierung des Reisenden erfordern, kann es vorkommen, dass diese Änderungen nicht vorgenommen werden können.
9.2.- Vertragsbeendigung vor Reiseantritt. Im Falle von touristischen Dienstleistungen
9.2.1.- Entscheidung über die Reise durch den Veranstalter.
GALEOTA kann den Vertrag kündigen und dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Kalendertagen ab Mitteilung der Stornierung erstatten, ist jedoch nicht für eine zusätzliche Entschädigung verantwortlich, wenn:
Zu). GALEOTA ist aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage, den Vertrag auszuführen, und teilt dem Reisenden die Stornierung mit, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
9.2.2.- Entscheidung über die Reise durch den Reisenden.
Der Reisende kann die kombinierte Reise jederzeit vor Beginn stornieren und ist verpflichtet, GALEOTA alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Stornierung entstehen.
- Bei mehr als 30 Tagen: Verlust der Anzahlung oder andernfalls 30 % des Gesamtpreises der Reservierung
- 30-15 Tage 50 % der Gesamtkosten der Reservierung
- 14-8 Tage 80 % der Gesamtkosten der Reservierung
- Innerhalb von 7 Tagen 100 % des Gesamtpreises der Reservierung
GALEOTA ist verpflichtet, dem Reisenden den entsprechenden Betrag gemäß den vorstehenden Abschnitten innerhalb einer Frist von maximal 14 Kalendertagen ab Mitteilung der Stornierung zu zahlen.
10.- Rechte und Pflichten der Parteien nach Antritt der Reise.
10.1.- Rechte des Reisenden.
Der Reisende hat das Recht auf ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen. Sollte eine der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder in minderwertiger Qualität erbracht werden können, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises und auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.
Der Reisende hat das Recht, nach Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge und ist weiterhin zur Zahlung der ausstehenden Beträge verpflichtet.
Der Reisende hat das Recht, im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände in kürzester Zeit Hilfe zu erhalten, indem er Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung bereitstellt und Hilfe beim Aufbau von Fernkommunikationsmitteln und bei der Suche nach alternativen Reisen erhält Formeln.
10.2.- Pflichten des Reisenden.
Der Reisende hat die Weisungen von GALEOTA zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise sowie die für Nutzer der in der Kombireise enthaltenen Leistungen allgemein geltenden Regelungen zu beachten. Insbesondere werden Sie Verhaltensweisen beobachten, die Ihre normale Entwicklung nicht beeinträchtigen, im Einklang mit den Grundregeln der Umsicht und des gesunden Menschenverstandes handeln und jederzeit den Anweisungen der GALEOTA-Führer und -Beobachter Folge leisten.
Der Reisende ist verpflichtet, GALEOTA so schnell wie möglich über etwaige Vertragsmängel seinerseits bei der Vertragserfüllung zu informieren und seine neuen Vorschläge in Bezug auf diesen Vertragsverstoß anzunehmen, sofern diese gleich sind Qualität als die im Vertrag enthaltene Qualität aufweisen oder wenn bei geringerer Qualität ein angemessener Preisnachlass angeboten worden wäre.
In jedem Fall ist der Reisende verpflichtet, angemessene und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden, der aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Vertragserfüllung entsteht, zu mindern oder einer Verschlechterung vorzubeugen. Für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass diese Maßnahmen nicht getroffen wurden, ist der Reisende verantwortlich.
Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Veranstalter zur Kündigung des Pauschalreisevertrages aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, wobei dieser für den dem Veranstalter etwa entstandenen Schaden haften muss.
10.3.- Rechte von GALEOTA nach Reiseantritt.
GALEOTA ist für die Durchführung der Reise verantwortlich und hat das Recht, angesichts unvorhergesehener Situationen, die während der Reise auftreten können, wie etwa klimatische Veränderungen, politische oder kriegerische Umstände, durch Flugvermittler verursachte Probleme, die Entscheidungen zu treffen, die sie für angemessen hält. usw. ., indem darin die notwendigen Änderungen festgelegt werden, um die Sicherheit der Reisenden und den reibungslosen Ablauf der Reise zu gewährleisten.
Ebenso haben Sie das Recht, vom Reisenden ein angemessenes und den unterschiedlichen Vorschriften oder Gepflogenheiten der an der Reise beteiligten Länder entsprechendes Verhalten zu verlangen, das der Durchführung der Reise nicht schadet, und können diesbezüglich Weisungen erteilen.
GALEOTA hat das Recht, jederzeit die Teilnahme einer Person zu beenden, deren Verhalten als Gefahr für die Sicherheit der Gruppe oder das Wohlergehen der Teilnehmer angesehen werden könnte, wodurch kein Anspruch auf Rückerstattung entsteht. Allerdings wird es die geplanten Maßnahmen ergreifen, um seine Rückführung sicherzustellen.
10.4.- Pflichten von GALEOTA.
GALEOTA ist verpflichtet, die in der vertraglich vereinbarten Reise enthaltenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, unabhängig davon, ob diese direkt von GALEOTA oder anderen Leistungsträgern erbracht werden, und haftet für Schäden, die dem Reisenden durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erbringung der Leistungen entstehen Vertrag, außer:
1). Dass die bei der Vertragserfüllung festgestellten Mängel dem Reisenden zuzurechnen sind.
2). Dass die oben genannten Mängel auf unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind, d. h. auf Portale oder Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die diese Situation behauptet, und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären.
In den vorstehenden Fällen des Haftungsausschlusses ist GALEOTA verpflichtet, dem in Schwierigkeiten geratenen Reisenden die erforderliche Hilfe zu leisten, es sei denn, die entstandenen Mängel sind ausschließlich auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Reisenden zurückzuführen.
GALEOTA übernimmt keine Haftung für Leistungen, die nicht in ihrem Programm enthalten sind und die der Reisende während der Reise und anlässlich der Reise mit Dritten abschließen kann. Sie haftet auch nicht für etwaige Verspätungen, Annullierungen, Unfälle oder Zwischenfälle, die im Zusammenhang mit der Beförderung auftreten können, unabhängig von deren Ursache, ohne dass dies der Fall ist, wenn der Reisende die Beförderung unabhängig von den Bestimmungen des Programms in Auftrag gibt Weder der Reisende noch die Begünstigten haben für dieses Konzept etwas zu verlangen oder zu fordern. Ebenso übernimmt GALEOTA keinerlei Verantwortung dafür, dass solche eventuellen Vorfälle dazu führen können, dass die vertraglich vereinbarten Aktivitäten ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können oder dass sie verzögert, annulliert oder ganz allgemein geändert werden müssen in irgendeiner Weise den Plan der vertraglich vereinbarten Reise zu erfüllen, ohne dass dem Reisenden hierfür ein Betrag zurückgegeben oder gezahlt werden muss. Schließlich erkennt der Reisende an und akzeptiert, dass die Versicherungspolicen abgeschlossen wurden
Die Leistungen des Veranstalters decken keine Eventualitäten ab, die ggf. im Zusammenhang mit direkt von ihm in Auftrag gegebenen Beförderungen eintreten könnten.
Werden in der Reise enthaltene Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist GALEOTA verpflichtet, die Vertragswidrigkeit zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Hinblick auf die Schwere der Vertragswidrigkeit verbunden Vertragsmäßigkeit und den Wert der betroffenen Reiseleistungen.
Wenn GALEOTA einen wesentlichen Teil der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen nicht erbringen kann, bietet sie ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden geeignete alternative Formeln an, die nach Möglichkeit von gleichwertiger oder höherer Qualität als die im Vertrag festgelegten sind, für die Fortsetzung der kombinierten Reise . Wenn GALEOTA solche alternativen Formeln nicht anbietet und die Reise einen Transport beinhaltet, wird sie den Reisenden ohne unnötige Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten mit einem gleichwertigen Transportmittel zurückbringen.
11.- Haftungsbeschränkungen von GALEOTA.
GALEOTA wendet die Beschränkungen an, die in Bezug auf den Umfang oder die Bedingungen der Zahlung von Entschädigungen durch Reisedienstleister im Rahmen einer Pauschalreise in den für die Europäische Union verbindlichen internationalen Abkommen festgelegt sind.
In anderen Fällen kann GALEOTA in den von ihr unterzeichneten Verträgen die Entschädigung, die sie dem Reisenden zu zahlen hat, beschränken, sofern diese Beschränkung nicht für Körperschäden oder Schäden gilt, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden und deren Höhe nicht weniger als das Dreifache des Gesamtbetrags beträgt Preis der Reise.
12.- Pässe, Visa und Impfungen.
GALEOTA verpflichtet sich, den Reisenden über die für die Reise und den Aufenthalt notwendigen Gesundheitsformalitäten sowie die geltenden Pass- und Visabestimmungen zu informieren und ist für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.
Der Reisende muss die für die Reise erforderlichen Unterlagen besorgen, darunter Reisepass, Visa und Dokumente im Zusammenhang mit Gesundheitsformalitäten. Der Reisende muss vor Reiseantritt sicherstellen, dass alle geltenden Visabestimmungen und -anforderungen erfüllt sind, um problemlos in alle zu besuchenden Länder einreisen zu können. Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Genehmigung mit sich führen, da sie von jeder Behörde angefordert werden kann. Alle Schäden, die aus dem Fehlen dieser Dokumentation entstehen können, gehen zu Ihren Lasten, insbesondere die Kosten, die durch die Unterbrechung der Reise und deren eventuelle Rückführung entstehen.
Akzeptiert der Veranstalter den Antrag des Reisenden, die erforderlichen Visa für eines der in der Reiseroute enthaltenen Reiseziele zu beantragen, kann er die Zahlung der Kosten für das Visum sowie der Verwaltungskosten für die Verfahren verlangen, die vor dem Diplomaten durchgeführt werden müssen Vertretung oder entsprechendes Konsulat. In diesem Fall haftet der Veranstalter für von ihm zu vertretende Schäden nach Maßgabe der üblicherweise gebotenen Sorgfalt, die aus Verzögerungen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen oder aus deren Fehlen oder Unzulänglichkeit resultieren und die Durchführung der Reise unmöglich machen.
13.- Sonstige allgemeine Bestimmungen.
13.1.- Risiken.
In einigen Fällen bietet GALEOTA Expeditionsreisen außerhalb der traditionellen Touristenrouten an, in engem Kontakt mit der Natur und in vielen Fällen im Zusammenleben mit Menschen, die weit von westlichen Bräuchen entfernt sind. Folglich weist die vertraglich vereinbarte Reise spezifische Merkmale auf, die im Vergleich zu herkömmlichen Reisen ein größeres Risiko als gewöhnlich mit sich bringen, ein Risiko, das dem Empfänger, der sie bucht, vollkommen bewusst ist, indem er die daraus resultierende Verantwortung übernimmt und dieses Risiko ausdrücklich erklärt ist genau eine der Ursachen, die ihre Einstellung entscheidend beeinflusst.
14.- Versicherung.
GALEOTA tiene suscrito para todos sus viajes un Seguro Básico de Asistencia en Viaje que cubre al viajero, e informará al viajero de la posibilidad que tiene de contratar un seguro facultativo que cubra los gastos originados en caso de que decida poner fin al contrato, o los gastos de asistencia, incluidos los de repatriación, en caso de accidente, enfermedad o fallecimiento.
Los seguros, una vez contratados, no son reembolsables.
15.- Reklamationen, rechtliche Schritte und Verjährung.
Der Reisende kann seine Klage bei den Gerichten des Ortes einreichen, an dem er seinen Wohnsitz hat, und kann nur vor denselben Gerichten verklagt werden. Klagen aus dem Pauschalreisevertrag verjähren nach Ablauf von zwei Jahren. In jedem Fall und unter voller Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts stellt GALEOTA den Reisenden die folgenden Informationen zur Verfügung, damit sie ihre Beschwerden und Ansprüche einreichen oder Informationen über die vertraglich vereinbarte Reise anfordern können: GALEOTA TOURISM S.L., mit Sitz in der Calle Empedrada 12 Bajo F, 29009 Málaga (Spanien) und C.I.C.M.A Nr. 1559, Telefon: XXXXXXXX und E-Mail: info@embajadoresdemalaga.com
16.- Webdienste.
Das Unternehmen verfügt über mehrere Webseiten mit den Domains galeotatourism.com .es und Embajadoresdemalaga.com und .es; Dort finden Sie Informationen über das Unternehmen und unsere Leistungen sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Datenschutz.
Die Website und ihre sozialen Netzwerke sind auch ein Kommunikationspunkt zwischen unseren Reisenden über Formulare oder die Nutzung unserer sozialen Netzwerke.
Kunden können auf einen privaten Bereich der Website oder App zugreifen, um unsere Dienstleistungen zu beauftragen oder zusätzliche Informationen von den Vertragspartnern zu erhalten, für die Identifikationsinformationen angefordert werden.
Als Bedingung für die Nutzung der Dienste erklären und garantieren Sie, dass alle von Ihnen während der Nutzung der Dienste bereitgestellten Informationen wahr, genau, aktuell und vollständig sind und dass Sie vertragsfähig und mindestens 13 Jahre alt und nutzungsfähig sind die Website. GALEOTA TOURISM SL sammelt wissentlich keine Daten von Kindern unter 13 Jahren.
Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem alleinigen Ermessen jederzeit und aus beliebigem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen, den Zugriff auf die Dienste zu verweigern. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Website können Sie mit Inhalten konfrontiert werden, die beleidigend, unanständig, ungenau, kontrovers oder unangemessen sind. GALEOTA TOURISM SL befürwortet diese Inhalte nicht und kann auch nicht deren Richtigkeit bestätigen. Daher erfolgt der Zugriff auf und die Nutzung der Website auf eigenes Risiko.
Möglicherweise müssen Sie ein EMBAJADORES DE MALAGA-Konto erstellen und Informationen über sich selbst angeben, um einige Funktionen der Website und anderer Dienste nutzen zu können, sowie wenn Sie eine Reservierung vornehmen. Sie sind für die Wahrung der Vertraulichkeit Ihres EMBAJADORES DE MALAGA-Kontopassworts und Ihrer Anmeldeinformationen („EMBAJADORES DE MALAGA-Kontoanmeldeinformationen“) verantwortlich. Ebenso sind Sie allein verantwortlich für alle Aktivitäten (einschließlich Reservierungen), die im Zusammenhang mit Ihrem EMBAJADORES DE MALAGA-Konto stattfinden. Sie erklären sich damit einverstanden, uns unverzüglich über jede unbefugte Nutzung Ihres EMBAJADORES DE MALAGA-Kontos zu informieren.
Ihr MALAGA AMBASSADORS-Konto. Es ist nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen sich nicht als andere Personen ausgeben (z. B. die Identität einer Berühmtheit annehmen), sondern ein AMBASSADORS DE MALAGA-Konto erstellen. Geben Sie für andere Personen als Sie selbst eine E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten an, die nicht Ihnen gehören, oder erstellen Sie mehrere EMBAJADORES DE MALAGA-Konten.
Wir können den Zugriff auf Ihr EMBAJADORES DE MALAGA-Konto kündigen oder sperren. oder Ihre Fähigkeit, die Dienste ganz oder teilweise nach unserem alleinigen Ermessen, aus irgendeinem Grund oder ohne Grund und ohne Vorankündigung oder Haftung zu nutzen.
Sie können Ihr EMBAJADORES DE MALAGA-Konto kündigen. Sie können uns jederzeit kontaktieren und uns bitten, die Seite zu schließen und Ihre Nutzung aller oder eines Teils der Dienste einzustellen.
Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, Folgendes nicht zu tun oder anderen dabei zu helfen oder es ihnen zu ermöglichen:
- die Website oder deren Inhalt für kommerzielle oder rechtswidrige Zwecke nutzen;
- ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung auf Website-Inhalte zuzugreifen, sie zu überwachen oder zu kopieren, indem Sie Roboter, Crawler, Datenscraper oder andere automatisierte Mittel oder manuelle Prozesse verwenden, um auf die Website oder den Website-Inhalt zuzugreifen, sie zu scannen, zu indizieren, abzurufen oder zu verwenden ;
- gegen die Einschränkungen in den Robot-Ausschluss-Headern auf der Website verstoßen oder andere Maßnahmen umgehen oder umgehen, die den Zugriff auf die Website verhindern oder einschränken;
- Maßnahmen ergreifen, die unserer Infrastruktur eine übermäßige oder unverhältnismäßige Belastung auferlegen oder nach unserem Ermessen eine übermäßige oder unverhältnismäßige Belastung darstellen könnten oder die übermäßige Anforderungen an den Datenverkehr auf der Website stellen;
- ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung einen Deep-Link zu irgendeinem Teil der Website zu irgendeinem Zweck erstellen;
- ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung irgendeinen Teil der Website in eine andere Website einzufügen, zu replizieren oder in irgendeiner Weise zu integrieren;
- Versuchen Sie, Software zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln;
- die Website nutzen, um eine andere Person zu bedrohen, zu belästigen, zu betrügen, anzustiften, zu belästigen oder deren Belästigung zu befürworten oder in irgendeiner Weise die Nutzung der Website durch einen anderen Benutzer zu beeinträchtigen;
- die Website zum Versenden oder Übertragen von Junk-Mails, Kettenbriefen, Wettbewerben, Spam, Schneeballsystemen, Umfragen oder anderen Massennachrichten, unabhängig davon, ob sie kommerzieller Natur sind oder nicht, nutzen;
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- die Website zum Versenden oder Übertragen von Pornografie oder illegalen Inhalten nutzen;
- die Website nutzen, um personenbezogene Daten von Minderjährigen einzuholen oder anderen, auch Minderjährigen, Schaden zuzufügen oder zu drohen;
- Versuchen Sie, sich durch Hacking, Passwort-Mining oder andere Mittel unbefugten Zugriff auf die Website, Benutzerkonten, Computersysteme oder mit der Website verbundene Netzwerke zu verschaffen;
- die Website nutzen, um Computerviren, Würmer, Defekte, Trojaner oder andere Elemente zerstörerischer Natur (gemeinsam „Viren“ genannt) zu übertragen;
- Verwenden Sie Geräte, Software oder Routinen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Website beeinträchtigen, oder beeinträchtigen Sie dieses Funktionieren auf andere Weise.
- die Website nutzen, um die Sicherheit eines Computernetzwerks zu verletzen, Passwörter oder Sicherheitsverschlüsselungscodes zu knacken;
- die Sicherheit der Website stören oder beeinträchtigen oder der Website Schaden zufügen; entweder
- sicherheitsrelevante Funktionen der Website, Funktionen, die die Nutzung oder das Kopieren von Website-Inhalten verhindern oder einschränken, oder Funktionen, die Einschränkungen bei der Nutzung der Website erzwingen, entfernen, umgehen, deaktivieren, beschädigen oder beeinträchtigen.
17.- Datenschutz.
Als Folge der Vertragserfüllung verarbeitet GALEOTA in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher die vom Reisenden bereitgestellten personenbezogenen Daten und gewährleistet die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und insbesondere des Gesetzes Organic 3/. 2018 vom 5. Dezember zum Datenschutz und zur Gewährleistung digitaler Rechte und VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Freiheit Verbreitung dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO). HAUPTZWECK: GALEOTA sammelt die personenbezogenen Daten der Reisenden, um die angeforderten Dienstleistungen zu verwalten und das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten. Ebenso werden personenbezogene Daten und die der Leistungsempfänger für interne Verwaltungszwecke von GALEOTA verarbeitet.
Andere Zwecke: Personenbezogene Daten können mit vorheriger Zustimmung des Reisenden verarbeitet werden, um Informationen über Veranstaltungen und kommerzielle Mitteilungen im Zusammenhang mit GALEOTA über verfügbare Kanäle, einschließlich elektronischer Mittel, zu versenden.
LEGITIMATION:
– GALEOTA führt die Verarbeitung personenbezogener Daten und der Daten der Leistungsempfänger durch, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für die Erstellung von Budgets vor Abschluss des Vertrags erforderlich sind. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist die Vertragsabwicklung.
– GALEOTA kann personenbezogene Daten mit vorheriger Genehmigung verarbeiten, um Informationen über Veranstaltungen und kommerzielle Mitteilungen zu versenden, die seiner Meinung nach für den Reisenden von Interesse sind. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Einwilligung.
EMPFÄNGER: Für die Verwaltung der mit der Entwicklung und Erfüllung des Vertragsgegenstands verbundenen Zwecke kann es für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich und obligatorisch sein, dass die Daten und die der Leistungsempfänger den verschiedenen Anbietern mitgeteilt werden B. Fluggesellschaften, Hotels, Reedereien und andere Dienstleister, die ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verpflichtet sind. Diese Anbieter können sich je nach Zielland Ihrer Reise in Drittländern befinden, für die eine internationale Datenübermittlung erforderlich ist.
RECHTE: Interessierte Parteien können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch oder andere Rechte in Bezug auf den Datenschutz ausüben, indem sie eine schriftliche Anfrage unter Beifügung einer Fotokopie ihres Personalausweises an folgende Adresse richten: Datenschutzabteilung – GALEOTA TOURISM S.L. C/ Empedrada 12 unter F; 29009 Málaga. E-Mail: info@embajadoresdemalaga.com
18.- Gültigkeit.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen werden am 01.05.2024 veröffentlicht und sind gültig, bis sie durch neue ersetzt werden.